Auszug aus dem Taufregister
Bei einer Trauung in einer katholischen Kirche ist für die katholischen Partner immer ein Auszug aus dem Taufregister (oft auch als Taufbescheinigung bezeichnet) notwendig und muss eigens dafür neu ausgestellt werden. Er darf zum Zeitpunkt der Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls nicht älter als 6 Monate sein.
Wir können Ihnen einen Auszug aus dem Taufregister ausstellen, wenn Sie in einer Kirche innerhalb des Pastoralverbundes Attendorn getauft wurden.
Über das folgende Online-Formular kann ein Auszug aus dem Taufregister direkt beantragt werden. Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
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Patenbescheinigung
Die Patenschaft für ein Kind zu übernehmen, ist eine schöne und auch verantwortungsvolle Aufgabe.
Ein Taufpate oder eine Taufpatin verspricht bei der Taufe stellvertretend für das Kind, den christlichen Glauben zu unterstützen. Das bedeutet auch, dass der Pate oder die Patin die christliche Erziehung des Taufkindes mit fördert und das Patenkind bei wichtigen religiösen Stationen wie z. B. die Erstkommunion oder die Firmung, begleitet.
Es gibt allerdings einige Formalitäten, die bei einer katholischen Taufe zu beachten sind.
Der Taufpate oder die Taufpatin muss Mitglied in einer katholischen Kirchengemeinde und gefirmt sein. Andere Personen, die als Paten vorgesehen sind, aber eine andere Konfession haben (z. B. evangelisch sind), können Taufzeugen sein.
Eine Patenbescheinigung kann nur von der zuständigen Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden.
Über das folgende Online-Formular kann eine Patenbescheinigung direkt angefordert werden.
Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.